StGB § 302, StPO § 294 Abs 2
Wissentlicher Befugnismißbrauch im Sinn des § 302 StGB ist gegeben, wenn der Beamte in vollem Wissen eines gesetzwidrigen Zustandes und der ihn zu dessen Abwendung treffenden amtlichen Obliegenheiten jene behördlichen Maßnahmen nicht anordnet, zu deren Vornahme er gesetzlich verpflichtet ist.