KO § 27, KO § 28, KO § 29, KO § 60 Abs 2, KO § 109 Abs 1
Die Feststellung eines Saldos aus einer Kontokorrentabrechnung als Konkursforderung schließt eine spätere
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KO § 27, KO § 28, KO § 29, KO § 60 Abs 2, KO § 109 Abs 1
Die Feststellung eines Saldos aus einer Kontokorrentabrechnung als Konkursforderung schließt eine spätere
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