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Rückforderung bei verbotswidrigen Verträgen – Wertsicherung beim Baurecht – authentische Interpretation

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 44 Heft 1 v. 1.1.1991

ABGB § 8, ABGB § 877, ABGB § 879, BauRG § 3 Abs 2 aF, BauRG Nov 1990

Nach § 3 Abs 2 BauRG aF ist es verboten, den Bauzins auf Veränderungen des Grundwertes und auch auf solche Wertsicherungen abzustellen, die die Bauzinsforderung von einem jedenfalls der Höhe nach ungewissen Ereignis abhängig machen.

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