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Anfechtung einer rechtsgeschäftlichen Übertragung eines GmbH-Anteiles wegen Willensmangels

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 43 Heft 1 v. 1.1.1991

ABGB § 870, ABGB § 871, ABGB § 872

Die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils vollzieht sich bei Einhaltung der Formvorschrift unabhängig von der Eintragung im Anteilsbuch nach zessionsrechtlichen Grundsätzen. Für die Anfechtung der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Geschäftsanteilen gelten die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts: Sie kann wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden.

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