ABGB § 897, ABGB § 918, ABGB § 1295 Abs 2, ABGB § 1305, Sbg GrundverkehrsG 1974 § 12
Auch ein Mietvertrag über eine Wohnung oder einen Geschäftsraum ist als „Bestandgabe eines Grundstücks“ iSd § 12 Abs 1 Sbg GVG 1974 anzusehen und bedarf daher prinzipiell der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.