ABGB § 1327, Haager Straßenverkehrsübereinkommen Art 3
Das nach dem Haager Straßenverkehrsabkommen berufene Recht ist auch auf die von nur mittelbar Geschädigten erhobenen Schadenersatzansprüche anzuwenden. Hängt der Anspruch Dritter allerdings von ihrer Unterhaltsberechtigung ab, ist dafür das Unterhaltsstatut maßgebend.