ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295, ABGB § 1323, ABGB § 1325, ABGB § 1329, RAO § 9 Abs 1
Derjenige, der durch eine Unterlassung (hier: unterlassene Beratung über mögliche Strafamnestie durch Rechtsanwalt) geschädigt zu sein behauptet, hat den Beweis zu erbringen, daß überwiegende Gründe für die Annahme vorliegen, der Schaden wäre bei einem bestimmten und möglichen pflichtgemäßen Handeln nicht eingetreten.