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§§ 879 und 1002 ff ABGB; § 126 HGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 377 Heft 11 und 12 v. 14.6.1986

ABGB § 879, ABGB § 1002, ABGB § 1003, ABGB § 1004, HGB § 126

Der nach dem Innenverhältnis pflichtwidrige Gebrauch der Vertretungsmacht eines alleinvertretungsbefugten Gesellschafters schließt die Zurechnung an die Gesellschaft nur aus, wenn der Dritte mit dem Vertreter absichtlich zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirkt oder der Dritte weiß bzw sich ihm die Erkenntnis geradezu aufdrängte, daß der Vertreter vorsätzlich treuwidrig handelt1)1)Vgl dazu neuerdings kritisch Wilhelm, Der Vollmachtsmißbrauch im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, JBl 1985, 449..

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