ABGB § 564
Die Bestimmung des Erben aus einem Personenkreis auf Grund von Umständen, die erst nach dem Tode des Erblassers eintreten („Von meinen Verwandten soll Erbe sein, wer sich um mein Begräbnis und mein Grab kümmert“) ist zulässig.
OGH, 14.11.1985, 6 Ob 699/85