I.
Vom Standpunkt der marxistischen Rechtstheorie aus ist das Recht ein System von generellen und abstrakten Verhaltensnormen, die
vom Staat in einer entsprechenden Form statuiert oder anerkannt wurden;nach Schaffung und Aufrechterhaltung von günstigen sozial-ökonomischen Verhältnissen für die herrschende Klasse streben und