I.
Nach langen rechtspolitischen Diskussionen ist in der Bundesrepublik am 3.12.1976 die sog Vereinfachungsnovelle verkündet worden und am 1.7.1977
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in Kraft getreten1). Zahlreiche Vorschriften unserer ZPO, angefangen vom 1. Buch, das von den Allgemeinen Vorschriften handelt, bis zum 10. Buch über die Schiedsgerichtsbarkeit, sind durch diese Novelle geändert worden. Das Hauptziel der Vereinfachungsnovelle aber bildet die Beschleunigung des Verfahrens. Meine Ausführungen werden sich daher auf diesen Bereich konzentrieren.