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§§ 226 ff, 266 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 491 Heft 17 und 18 v. 8.9.1979

§ 226 ZPO, § 227 ZPO, § 228 ZPO, § 266 ZPO

Die bloße Übertragung des Prozeßführungsrechtes ohne Bestehen materiellrechtlicher Beziehungen ist dem österr Recht fremd und daher unzulässig. – Eine aus rechtlichen Gründen offenkundig unrichtige Außerstreitstellung ist unbeachtlich.

OGH, 10.01.1979, 1 Ob 501/79

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