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§ 10 Abs 1 KO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 492 Heft 17 und 18 v. 8.9.1979

§ 10 Abs 1 KO

Die Zulässigkeit der beantragten Forderungsexekution bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Beschlußfassung.

OGH, 17.10.1978, 3 Ob 146/78

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