Das geplante "Namensaktien-Umstellungsgesetz" (FN ) wurde mit dem "Umgründungs-Vereinfachungsgesetz" zusammengefasst und nunmehr als Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 vom Parlament beschlossen. Die Regelungen sind - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - am 1. August in Kraft getreten.
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