Das Budgetbegleitgesetz hat zu Beginn des Jahres die Regelungen über Zwangsstrafen (§ 24 FBG und § 283 UGB) verschärft. Der OGH hatte sich in der vorliegenden Entscheidung bereits mit Auslegungsfragen des neuen § 283 UGB zu beschäftigen.
6 Ob 129/11f
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