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Kündigung nach VBO 1995 – sexuelle Belästigung, Beweislast

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 86infas 2014, 235 Heft 6 v. 1.11.2014

Die Arbeitnehmerin zeigte ihren Vorgesetzten bei ihrem Arbeitgeber wegen Diskriminierung durch sexuelle Belästigung an, sie brachte vor, wiederholt von ihm durch sexuelle Anspielungen und Bemerkungen belästigt worden zu sein. Die Arbeitgeberin leitete ein Disziplinarverfahren gegen den Vorgesetzten ein, welches eingestellt wurde. Die Wiener Gleichbehandlungskommission stellte fest, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nicht vorliege. Die Arbeitgeberin begründete die Kündigung der Arbeitnehmerin mit dem Vorwurf, die Arbeitnehmerin hätte wahrheitswidrig behauptet, Opfer einer sexuellen Belästigung geworden zu sein, sie habe dadurch gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten eines Vertragsbediensteten und gegen die Interessen des Dienstes verstoßen.

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