Die Entlassung der Arbeitnehmerin wurde mit der Begründung ausgesprochen, sie habe durch die Vornahme von privaten Tätigkeiten während der Dienstzeit eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung begangen. Unmittelbar danach wurde der Arbeitnehmerin mitgeteilt, dass ihr die Arbeitgeberin anbiete, das Dienstverhältnis selbst "mit heutigem Tag einvernehmlich aufzulösen", wenn sie sofort zustimme; die Arbeitnehmerin unterschrieb daraufhin die bereits von der Arbeitgeberin vorbereitete Erklärung.