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Urlaubsersatzanspruch bei Arbeitnehmerkündigung in Karenz nach Elternteilzeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 83infas 2014, 228 Heft 6 v. 1.11.2014

Entsprechend der Rechtsnatur der Urlaubsersatzleistung ist für ihre Höhe die bei Beendigung des Dienstverhältnisses geltende Bemessungsgrundlage heranzuziehen und besteht kein Anlass für eine Bedachtnahme auf zukünftige Ereignisse, wie etwa auf eine während der fiktiven Kündigungsfrist in Kraft getretene kollektivvertragliche Gehaltserhöhung.

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