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Austritt wegen Dienstunfähigkeit bzw Gesundheitsgefährdung – Zusammenhang mit Dienstleistung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 81infas 2014, 227 Heft 6 v. 1.11.2014

Für das Vorliegen des Austrittsgrundes der Dienstunfähigkeit muss – im Gegensatz zum Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung – kein kausaler Zusammenhang mit der Dienstleistung bestehen.

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