Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich den Angaben und Empfehlungen seines Arztes vertrauen. Dies gilt nicht nur für die Krankschreibung als solche, sondern auch für die ärztliche Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich den Angaben und Empfehlungen seines Arztes vertrauen. Dies gilt nicht nur für die Krankschreibung als solche, sondern auch für die ärztliche Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit.