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Krankenstand - Mitteilungspflicht

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 12infas 2012, 29 Heft 1 v. 1.1.2012

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich den Angaben und Empfehlungen seines Arztes vertrauen. Dies gilt nicht nur für die Krankschreibung als solche, sondern auch für die ärztliche Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

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