vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diskriminierung - Einvernehmliche Lösung vor Pension

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 11infas 2012, 26 Heft 1 v. 1.1.2012

Diskriminierend ist das Verhalten anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn es Ausdruck einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eines/r ArbeitnehmerIn ist - dies wäre der Fall, wenn zB eine einvernehmliche Lösung nur Frauen angeboten oder aufgedrängt würde.

Die am 14. 5. 1947 geborene Arbeitnehmerin war beim Arbeitgeber als Journalistin beschäftigt. Mit 1. 1. 2004

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!