In die Berechnung der Abfertigung miteinzubeziehen sind Gewinnbeteiligungen, die für das letzte Jahr gebühren. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob sie in diesem Zeitraum ausbezahlt wurden.
In die Berechnung der Abfertigung miteinzubeziehen sind Gewinnbeteiligungen, die für das letzte Jahr gebühren. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob sie in diesem Zeitraum ausbezahlt wurden.