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Arbeitsunfall beim Entladen - Gefährdungshaftung nach Ekhg

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 8infas 2012, 22 Heft 1 v. 1.1.2012

Das Be- und Entladen eines Kraftfahrzeugs stellt einen Betriebsvorgang dar. Allerdings ist in jedem konkreten Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob auch tatsächlich ein Gefahrenzusammenhang in dem Sinn besteht, dass der Unfall aus einer spezifischen Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugs resultiert. Ist die Mithilfe des Arbeitnehmers bei der Entladung zwar noch dem Betrieb des LKWs zuzurechnen, erfolgte jedoch weder bei seiner Beförderung als solcher und stand auch nicht in einem inneren Zusammenhang mit dieser, so stellt sich die Hilfeleistung des Arbeitnehmers nicht anders als eine von der Beförderung unabhängige Hilfestellung eines Dritten dar. Die Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 3 Z 3 EKHG ist daher mangels seiner "Beförderung" zu verneinen, so dass den Halter sehr wohl bereits die Gefährdungshaftung nach dem EKHG trifft.

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