Zu einer Pension aus einem EU-Mitgliedstaat besteht - bei Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen - Anspruch auf Ausgleichszulage. Der Bezug einer Ausgleichszulage soll erst für Erstanträge ab 1. 1. 2011 "aufenthaltsschädlich" (gemäß §§ 11 und 51 NAG) sein.