Eine Regelung, die den Anspruch des Agenten auf Auszahlung eines Bonus für das vorangegangene Jahr an ein aufrechtes Vertragsverhältnis zum Auszahlungsstichtag im Folgejahr bindet, ist sittenwidrig und daher unzulässig.
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Der Kläger war vom 14. 3. 1999 bis 31. 12. 2008 auf Basis eines Agentenvertrags für die Beklagte selbständig tätig und vermittelte Wertpapier- und Finanzdienstleistungen. Im zugrunde liegenden Zeitraum (2008) fungierte er als Wirtschaftsberater. Die "Vergütungsordnung" war integrierender Bestandteil des Agentenvertrags. Danach haben die Agenten, denen der Status als Wirtschaftsberater zukommt, Anspruch auf eine näher konkretisierte Mandanten-Bonifikation. Die Vergütungsordnung (Pkt VII) sowie die Details zur Mandanten-Bonifikations-Berechnung (Pkt 5) enthalten dazu folgende wesentlichen Bestimmungen: