Die Gleichbehandlungs-Rahmen-RL steht einer gesetzlichen Regelung, die eine zwangsweise Versetzung von Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand zum Inhalt hat - und zwar eine Ruhestandsversetzung mit Vollendung des 65. Lebensjahrs, wobei sie höchstens bis zum vollendeten 68. Lebensjahr weiterarbeiten dürfen, wenn es im dienstlichen Interesse liegt - nur dann nicht entgegen, wenn diese gesetzliche Regelung zum Ziel hat, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, um die Einstellung und die Beförderung von jüngeren Berufsangehörigen zu begünstigen, die Personalplanung zu optimieren und damit Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über ein bestimmtes Alter hinaus auszuüben, vorzubeugen, und es die Erreichung dieses Ziels mit angemessenen und erforderlichen Mitteln ermöglicht.