Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 357,74 €.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt 4020 €.
Die Aufwertungsfaktoren bei Stichtagen im Jahr 2009:
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 357,74 €.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt 4020 €.
Die Aufwertungsfaktoren bei Stichtagen im Jahr 2009: