Kollektivvertragliche Verfallsklauseln, die ganz allgemein auf Schadenersatzansprüche abstellen, erfassen nur solche Schadenersatzansprüche, die in einem typischen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Kollektivvertragliche Verfallsklauseln, die ganz allgemein auf Schadenersatzansprüche abstellen, erfassen nur solche Schadenersatzansprüche, die in einem typischen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.