Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG sind nur Kosten eines Aktivprozesses gesichert. Kosten eines Prozesses, in dem der Arbeitgeber auf Rückersatz von Ausbildungskosten klagte, fallen nicht darunter.
Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG sind nur Kosten eines Aktivprozesses gesichert. Kosten eines Prozesses, in dem der Arbeitgeber auf Rückersatz von Ausbildungskosten klagte, fallen nicht darunter.