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Kollektivvertrag - rückwirkende Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 89infas 2008, 208 Heft 6 v. 1.12.2008

Der Arbeitgeber hat es nicht in der Hand, dadurch, dass er ein halbes Jahr nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses rückwirkend seine Gewerbeberechtigung ruhend meldet, aus der bis dahin gegebenen Rechtslage resultierende Arbeitnehmeransprüche zu vernichten, die er schon längst hätte erfüllen müssen.

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