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Weitergeltung des Kollektivvertrages - Austritt aus Arbeitgeberverband

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 88infas 2008, 207 Heft 6 v. 1.12.2008

Der Kollektivvertrag (KV, hier: BAGS-KV) gilt trotz des Austritts des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband (BAGS) weiter, obwohl der Arbeitgeber diesem Verband, der den KV abgeschlossen hat, dann nicht mehr angehört.

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