Der Kollektivvertrag (KV, hier: BAGS-KV) gilt trotz des Austritts des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband (BAGS) weiter, obwohl der Arbeitgeber diesem Verband, der den KV abgeschlossen hat, dann nicht mehr angehört.
Der Kollektivvertrag (KV, hier: BAGS-KV) gilt trotz des Austritts des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband (BAGS) weiter, obwohl der Arbeitgeber diesem Verband, der den KV abgeschlossen hat, dann nicht mehr angehört.