Die vom Arbeitgeber geltend gemachte "Unproduktivität" des Arbeitnehmers, weil er während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet surfte, E-Mails bearbeitete, CDs brannte etc, stellt nicht schon per se einen Schaden des Arbeitgebers dar. Ein Schaden durch seine unerlaubten Tätigkeiten wäre denkbar (zB Virenbefall durch Verletzung einer allfälligen betrieblichen Internet-Policy etc), wurde jedoch nicht geltend gemacht. Einem Schadenersatzanspruch, der sich allein auf das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Entgelt gründet, würde es an der Kausalität fehlen, denn das Entgelt wäre vom Arbeitgeber auch bei "produktiver" Leistung des Arbeitnehmers zu zahlen gewesen.