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Verhältnis viermonatige KV-Verfallsfrist zu 6-Monatsfrist gemäß § 1162d ABGB

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 60infas 2006, 155 Heft 5 v. 1.9.2006

Der Arbeitnehmer war vom 30. 7. 2003 bis zu seiner am 27. 1. 2004 erfolgten Entlassung bei der Arbeitgeberin beschäftigt.

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