Die Arbeitnehmerin war vom 10. 5. 1999 bis einschließlich 30. 9. 2001 bei der Arbeitgeberin als Angestellte beschäftigt. Beim Vorstellungsgespräch verwies die Geschäftsführerin ausdrücklich auf den anzuwendenden Kollektivvertrag (KV) für die Papier und Pappe verarbeitende Industrie. Insbesondere wurde der Arbeitnehmerin gesagt, dass dieser KV auch in der Lohnverrechnung zur Einsicht aufliege. Es wurde weder ein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen, noch erhielt die Arbeitnehmerin einen Dienstzettel. Auf Grund der ihr übergebenen Kopie der Krankenkassenanmeldung konnte sie feststellen, dass sie bei einer 5-Tagewoche und 38 Wochenstunden zu einem Anfangsgehalt von 16.500 ATS brutto eingestellt wurde.