Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer, 52 Jahre alt, ist seit 14 Jahren im Unternehmen. Letztes Jahr hatte er einen Arbeitsunfall und war drei Monate im Krankenstand. Seit dem Arbeitsunfall ist er zu 30 % behindert. Er leidet immer noch an den Folgen des Unfalls, befindet sich weiterhin in einer Therapie, ist aber nicht im Krankenstand. Eine Rehabilitationsmaßnahme wurde aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht angetreten. Laut den behandelnden Ärzten ist eine Verbesserung des Gesundheitszustands zu erwarten. Der Mann ist verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder. Kreditraten müssen für den Kauf eines Hauses bezahlt werden. Der Arbeitnehmer war vor seinem Unfall ein sehr engagierter Mitarbeiter und wird über den Kollektivvertrag (KV) entlohnt. Der Arbeitgeber hat nun die Kündigung ausgesprochen. Begründet wurde die Kündigung einerseits damit, dass der Arbeitnehmer nicht voll einsatzfähig ist und andererseits weil der Arbeitnehmer weit über dem KV verdient. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht ausdrücklich widersprochen.