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Wegzeitvergütung ins Metallgewerbe überlassener Arbeitnehmer

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 55infas 2006, 134 Heft 4 v. 1.7.2006

Der Arbeitnehmer ist seit dem 23. 3. 1998 als Elektriker bei der beklagten Arbeitskräfteüberlasserin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (in der Folge: KVAÜ).

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