Der Arbeitnehmer war ab 9. 10. 1972 bei der Arbeitgeberin als Arbeiter im Bereich der Radiatorenreparatur und -herstellung beschäftigt. Er verrichtete über mehrere Jahre hindurch Dienst in der "Weißwarenreparatur", wo er eine einwandfreie Arbeitsleistung erbrachte. Diese Tätigkeit erlaubte eine relativ eigenständige Arbeitseinteilung. Im Fall von Zuweisung anderer Arbeiten entfernte sich der Arbeitnehmer zwar des öfteren von dieser Arbeit und wurde deshalb von einem Vorgesetzten auch zur Rede gestellt, doch können Umstände, Häufigkeit, Dauer und Art dieser Abwesenheiten nicht festgestellt werden.