Der Kläger ist für den gesamten Finanzbereich eines Konzerns mit 208 Arbeitnehmern zuständig und leitet eine Abteilung mit drei Beschäftigten. An dem vom Konzern regelmäßig veranstalteten Skitag konnte seine Abteilung aus betrieblichen Gründen nicht teilnehmen. Daher wurde an einem Wochentag dieser Betriebausflug auf Kosten des Unternehmens nachgeholt, es musste auch kein Urlaub konsumiert werden. Der Kläger hat daran mit zwei seiner drei MitarbeiterInnen und seiner Frau teilgenommen und dabei einen Unfall erlitten.