Die Klägerin ist im Betrieb ihres Mannes beschäftigt und arbeitet im Geschäft im Erdgeschoss eines Hauses. Im ersten und zweiten Stock liegen die Wohnungen ihrer Kinder und die eigene. Als sie während der Arbeitszeit das WC aufsuchen wollte und feststellte, dass das Kunden-WC besetzt war, begab sie sich in das in ihrer Wohnung befindliche WC im zweiten Stock. Sie wurde von ihrem Mann über Sprechanlage davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Kunde im Geschäft sei, worauf sie sich beeilte und auf den Stufen zwischen dem zweiten und ersten Stock stürzte. Dazu stellte der OGH fest: Die Klägerin befand sich zwar auf einem Weg, der der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse gedient hat, sie hat diesen Weg aber innerhalb eines Hauses unternommen, das sowohl betrieblich als auch privat genützt wird. Somit war sie nicht den typischen Gefahren eines Arbeitsweges ausgesetzt, sondern sie erlitt den Unfall aufgrund von Umständen, die ihrem Privatbereich zuzuordnen sind. Es besteht kein Unfallversicherungsschutz.