In den BGBl I 2006/35 (AngG) und BGBl I 2006/36 (AVRAG) wird der Rückersatz von Ausbildungskosten erstmals gesetzlich geregelt sowie die bereits vorhandenen Vorschriften zur Konkurrenzklausel novelliert.
In den BGBl I 2006/35 (AngG) und BGBl I 2006/36 (AVRAG) wird der Rückersatz von Ausbildungskosten erstmals gesetzlich geregelt sowie die bereits vorhandenen Vorschriften zur Konkurrenzklausel novelliert.