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Neue Regelungen zur Verpflegung von Zivildienstleistenden

ArbeitsrechtSusanne Gittenbergerinfas 2006, 88 Heft 3 v. 1.5.2006

1. Verpflegungsverordnung

Nach § 28 Abs 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) haben die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen ua für die angemessene Verpflegung der Zivildienstleistenden Sorge zu tragen. Auf Basis dieser Bestimmung wurde von der Bundesministerin für Inneres eine VO über die Vorsorge für die angemessene Verpflegung von Zivildienstleistenden (Verpflegungs-VO), BGBl I 2006/43, erlassen.

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