Der Geschäftsführer eines seit 1976 bestehenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens gründete mit seiner ebenfalls in diesem Unternehmen angestellten Ehefrau 2002 ein weiteres Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, in dem beide als Geschäftsführer tätig waren. Es sollte dadurch ein neues Konzept für einen Großkunden des alten Unternehmens umgesetzt werden, in welchem es überdies zu diesem Zeitpunkt bereits finanzielle Schwierigkeiten gab.