Der OGH hat ein Verfahren wegen Gewährung von (Salzburger) Landespflegegeld ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet (siehe infas 2003 S 52). Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der deutsche Staatsangehörige Sven Hosse, ein Grenzgänger, ist in Österreich als Lehrer im Land Salzburg beschäftigt. Er wohnt mit seiner schwer behinderten Tochter, die 1997 geboren ist, in Deutschland. Die Mutter, die früher erwerbstätig war, unterlag dadurch der deutschen Pflegeversicherung. Bis zum Ende des Erziehungsurlaubs bezog die Tochter als Angehörige (deutsches) Pflegegeld. Diese Geldleistung wurde jedoch nach Beendigung des Erziehungsurlaubs eingestellt, da die Mutter keine Erwerbstätigkeit mehr aufnahm.