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Kündigungsanfechtung - keine Sozialwidrigkeit trotz hohen Einkommensverlustes

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 27infas 2006, 75 Heft 2 v. 1.3.2006

Der am 31. 10. 1947 geborene Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin seit 1. 8. 1973 zunächst als Pilotenschüler und ab 24. 1. 1974 als Pilot für den Flugzeugtyp MD 80 beschäftigt. Seit 1996 flog er die Flugzeugtypen Airbus A 340 und A 330 und war dadurch im Langstreckenbereich eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis gelangt der Kollektivvertrag (KV) für das Bordpersonal der Austrian Airlines zur Anwendung. Der Arbeitnehmer bezog zuletzt ein Gehalt von 13.276,56 € brutto (inklusive Flugzulage). Mit Schreiben vom 30. 5. 2003, welches dem Arbeitnehmer am 6. 6. 2003 zuging, sprach die Arbeitgeberin die Kündigung zum 31. 12. 2003 aus. Der von der Kündigung verständigte Betriebsrat gab hiezu keine Stellungnahme ab.

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