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Au-Pair-Vertrag: Dienstvertrag als Hausgehilfin

SozialrechtEntscheidungeninfas 2006, S 9infas 2006, 78 Heft 2 v. 1.3.2006

Aufgrund eines Zeitungsinserats in einer britischen Zeitschrift wurde ein sogenannter Au-pair-Vertrag abgeschlossen. Es wurde eine Arbeitszeit von 25 Wochenstunden (8 bis 13 Uhr jeweils Montag bis Freitag) vereinbart. Inhalt der Tätigkeit war die Kinderbetreuung, die Verrichtung von Einkäufen und Herstellung der Ordnung im Kinderzimmer; einschließlich fallweise Abendbetreuung des Kindes. Es wurde ein Taschengeld vereinbart (1996: 2800 S monatlich), weiters freie Kost und freies Quartier.

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