Die Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Hausbesorger-Dienstverhältnisses sah vor, dass der Arbeitnehmerin eine freiwillige Abfertigung in Höhe von 9757 € zustehen sollte, wenn sie die Dienstwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt von eigenen Fahrnissen besenrein übergäbe. Für die Überlassung der Kücheneinrichtung wurde ein Kaufpreis von 2910 € vereinbart. Sollte die Wohnung allerdings nicht vereinbarungsgemäß übergeben werden, hätte die Arbeitgeberin ihrerseits Anspruch auf eine Pönale in Höhe genau dieses Kaufpreises.