Die Arbeitnehmerin, die seit einer Änderung der maßgebenden Vorschriften nicht mehr berechtigt ist, Insulininjektionen zu verabreichen, hat sich dessen ungeachtet zur Verabreichung einer derartigen Injektion überreden lassen. Ihr Verhalten hat sie nicht in der Pflegedokumentation ersichtlich gemacht und zunächst auch geleugnet.