Ein am 21. 10. 1948 geborener Arbeitnehmer war seit 1. 10. 1988, zuletzt seit 2001 als Leiter des Rechnungswesens bei der Arbeitgeberin beschäftigt, die das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 5. 5. 2004 zum 31. 12. 2004 kündigte, nachdem sich der Betriebsrat gegen eine Kündigung ausgesprochen hatte.