Die Versicherte hat den Beruf einer Einzelhandelskauffrau erlernt und war als Verkäuferin im Lebensmittelbereich berufstätig; diese Tätigkeit ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Der OGH hat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen. Es ist zu klären, ob die erlernte und zuletzt ausgeübte Tätigkeit einer Einzelhandelskauffrau und die in Betracht kommende Verweisungstätigkeit einer Kassierin derselben Berufsgruppe angehören.