Der Invaliditätspensionsantrag einer Versicherten ohne Berufsschutz mit massiven Leistungseinschränkungen wurde mit der Begründung abgelehnt, sie könne noch als Tagesportierin arbeiten. Die Einleitung von Sofortmaßnahmen im Alarm- und Katastrophenfall, die zur Tätigkeit gehören, kann sie nicht mehr verrichten. Die gesundheitliche Unfähigkeit dazu schließe die Klägerin jedoch nicht von diesem Beruf aus, weil von an einem normalen Arbeitstag üblicherweise und
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